Ab sofort haben wir den neuen Ausweisantrag auf den Server geladen und bitten darum, nur noch diese aktualisierte Version zu nutzen.
Sie können den neuen Ausweisantrag auch HIER herunterladen.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag nicht im Internet-Browser ausfüllen können! Ausgefüllt kann er nur werden, wenn das Antrag-PDF von Ihrem Rechner aus gestartet wurde. Also, erst herunterladen und dann starten.
Beachten Sie bitte weiterhin, dass - wie bisher - je Ausweis ein einzelner Antrag notwendig ist. Wir setzen mit MP-Feuer gerade eine Möglichkeit um, dass Sie aus der Verwaltungssoftware heraus die Anträge mit vorausgefüllten Stammdaten ausdrucken können. Wenn dies umgesetzt wurde, werden wir Sie informieren.
Wenn Sie über das Feuerwehr-Magazin zu uns kommen, dann verwenden Sie bitte das Antragsformular, welches auf der Seite des Feuewehr-Magazin´s zum herunterladen bereitgestellt wird.
Wenn Sie über die Verwaltungssoftware MP-Feuer zu uns kommen, dann nutzen Sie bitte das Antragsformular, welches Ihnen von MP-Feuer im System zur Verfügung gestellt wird.
Hintergrundinformationen:
Wir sind seit 2012 mit unserem bundeseinheitlichen Feuerwehrausweis ® sowie dem Dienstausweis für Behörden und dem Rettungsdienst- und Katastrophenschutzausweis am Markt. Bislang verwendeten wir immer noch die Version 1 des Ausweisantrages.
Es haben sich ein paar kleinere, aber wichtige, Änderungen ergeben:
So finden sie auf dem neuen Antrag nun die Formularfelder "Rufnummer und eMail-Adresse für Rückfragen". Es hat sich in der Vergangenheit herausgestellt, dass uns diese Möglichkeit bei der Erstellung der Ausweise für schnelle, unkomplizierte Nachfragen mitunter fehlte und die Bearbeitungszeiten unnötig verlängert hatte. Mit diesen Felden tragen wir dem Bedarf Rechnung.
In einigen wichtigen Feldern wird nun dargestellt, wie viele Zeichen (inklusive Leerzeichen) auf den Ausweisen überhaupt darstellbar sind, ohne dass die Schrift zu klein und unleserlich wird. Entsprechend haben wir dies nun in den Antrag eingearbeitet.
Sofern Sie ein eigenes Gemeindewappen im Hintergrund wünschen, haben Sie die Möglichkeit dies jetzt im Antrag an zu kreuzen. Ebenso wenn Sie bereits Kunde mit eigenem Ausweislayout oder Gemeindewappen sind das verwendet werden soll.
Es ist auf dem alten Antrag mitunter zu Mißverständnissen gekommen, was die Unterschriftberechtigung für die Ausweisanträge angeht. Aus diesem Grund haben wir die Darstellung etwas verändert.
Ausweise dürfen ausschließlich durch die Feuerwehen, Behörden und Dienststellen bestellt werden und werden auch ausschließlich an diese versendet. Diese Aufträge dürfen daher auch nur von den dienstlichen Leitern ausgelöst werden. Aus diesem Grund müssen wir auf die Unterschrift des Dienstvorgesetzten und dessen Dienststempel bestehen. Einzelne Angehörige einer Feuerwehr oder Behörde können sich keine Ausweise selbst bestellen, es ist immer die Unterschrift und der Dienststempel des Dienstvorgesetzten notwendig.
Woran erkennen Sie den aktuellen Ausweis-Antrag?
Aktuell ist folgende Kennung auf dem rechten Antrag-Rand aufgedruckt:
Ein letzter Hinweis noch:
Ab sofort gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen Berechtigungen zum Führen von Sondersingnalfahrzeugen oder keine Berechtigung zum Führen von Sondersignalfahrzeugen. Es wird nur noch eingetragen, mit welchen Führerscheinklassen der Ausweisinhaber berechtigt ist, Dienstfahrzeuge zu führen.